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Allgemeine Auftragsbedingungen
Geltungsbereich Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen der m3 team AG und seinen Auftraggebern über Seminare, Workshops, Vorträgen und sonstigen Aufträgen, sowie nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Umfang und Ausführung des Auftrages Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachkundiger Mitarbeiter zu bedienen.
Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Gutachten, Entwürfe, Zeichnungen und Seminarunterlagen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers verwendet werden. Das Urheberrecht für diese Unterlagen verbleibt bei dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Unterlagen an Dritte nicht weitergegeben werden.
Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber oder Dritten dadurch eintreten, dass Seminarveranstaltungen aufgrund plötzlicher Erkrankungen oder höherer Gewalt (insbesondere Unfall oder Betriebsstörungen des Verkehrsmittels) kurzfristig abgesagt oder verschoben werden müssen.
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und dem Anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat.
Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel mündlich und ist für beide Seiten auch ohne schriftliche Bestätigung verbindlich.
Die von dem Auftragnehmer genannten Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Die in Angebotsunterlagen des Auftragnehmers genannten Angaben verlieren ihre Gültigkeit, wenn ein Vertragsverhältnis mit dem Empfänger des Angebotes nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Angebotes zustande kommt.
Rechnungen
Rechnungen sind von dem Auftraggeber innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum auszugleichen.
Bei Zahlungsverzug stehen dem Auftragnehmer Verzugszinsen von mindestens 8% jährlich zu, wobei es dem Auftraggeber vorbehalten bleibt, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
Kündigung Soweit nicht etwas anderes oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, gelten für die Kündigungen des Vertrags die nachfolgenden Bestimmungen:
Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden folgende Stornobedingungen vereinbart. Die Stornobedingungen dienen der fairen Regelung des finanziellen Risikos zwischen den Vertragspartnern. Natürlich gibt es auch Fälle, in denen „höhere Gewalt“ zur Stornierung zwingt. Auch in solchen Fällen gilt diese Regelung, weil im Sinne der Fairness das Risiko für Unvorhergesehenes zwischen den Vertragspartnern geteilt werden soll. Umbuchungen auf einen anderen Termin können nicht als Stornoersatz akzeptiert werden.
Bei Absage der Seminare:
bis 5 Wochen vor Beginn: keine Stornogebühr
ab 5 Wochen vor Beginn: 50 % des Honorars
1 Woche vor Beginn: voller Honorarsatz
Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur Deutsches Recht.
Erfüllungsort ist Bovenden.
Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für etwaige Auseinandersetzungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien Göttingen vereinbart.